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Schulbegleitung
nach § 54 SGB XII für Kinder mit einer „wesentlichen“ Behinderung
nach § 53 SGB XII: „Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung“
Sie suchen eine Schulbegleitung für Ihr Kind?
- seit dem 01.07.2020 ist das Kath. Bildungswerk Friesoythe e.V. zugelassener Träger beim Landkreis Cloppenburg für Schulbegleitung -
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Aufgaben der Schulbegleitung
Die Aufgaben der Schulbegleitungen richten sich einzelfallbezogen nach dem individuellen Hilfebedarf des Kindes. Dabei hat das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ Vorrang vor anderen Hilfsangeboten.
Ziele sind insbesondere:
Unsere Qualitätsmerkmale:
Der Weg zur Schulbegleitung
Die Kosten für die Schulbegleitung müssen nicht von der Familie getragen werden. Die Finanzierung erfolgt über Träger der Sozialhilfe oder der Jugendhilfe. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung beim zuständigen Kostenträger. Nach Bewilligung der Schulbegleitung durch den Kostenträger, erfolgt die Auswahl eines geeigneten Mitarbeiters.
Wer trägt die Kosten?
Die Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Anspruchsberechtigt sind nach § 54 (1) SGB XII, Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen (Sozialamt) und nach § 35a SGB VIII, Kinder und Jugendliche mit einer drohenden oder manifesten seelischen Behinderung (Jugendamt).
Wünschen Sie eine persönliche Beratung?
Bei allen Fragen zum Thema Schulbegleitung und Antragstellung, unterstützen wir Sie gern.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Kontakt:
Kath. Bildungswerk Friesoythe e.V.
Kirchstr. 9
26169 Friesoythe
Nicola Fuhler
Tel.: 04491/933010
Mail: n.fuhler@bildungswerk-friesoythe.de