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Schulbegleitung

nach § 54 SGB XII für Kinder mit einer „wesentlichen“ Behinderung
nach § 53 SGB XII: „Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung“

Sie suchen eine Schulbegleitung für Ihr Kind? 

- seit dem 01.07.2020 ist das Kath. Bildungswerk Friesoythe e.V. zugelassener Träger beim Landkreis Cloppenburg für Schulbegleitung -

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Aufgaben der Schulbegleitung

Die Aufgaben der Schulbegleitungen richten sich einzelfallbezogen nach dem individuellen Hilfebedarf des Kindes. Dabei hat das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ Vorrang vor anderen Hilfsangeboten.

Ziele sind insbesondere:

• Erlernen bzw. Stabilisieren lebenspraktischer Fähigkeiten in Schule
• Aufbau und Stärkung des Selbstwertgefühls und der sozialen Kompetenz
• An- und Auskleiden
• Toilettengang, Hygiene
• Nahrungsaufnahme 
• Orientierung und Begleitung, Mobilität
• Unterstützung beim Einsatz besonderer Hilfsmittel
• Begleitung und Unterstützung bei Unterrichtsvorhaben
• Weiterentwicklung der Selbstständigkeit
• Medikamentengabe
• Kooperation mit Lehrkräften
• psychische Hilfestellungen
• Förderung der sozialen Integration

Unsere Qualitätsmerkmale:

• Teilnahme an Hilfeplangesprächen 
• Personalgewinnung und Personalführung
• Organisation von Einsatzplanung
• Krisenintervention
• kontinuierliche Fallbesprechungen
• Wahrnehmung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII
• regelmäßige Mitarbeitergespräche
• Qualifikation zum zertifizierten Schulbegleiter
• Netzwerkarbeit
• Einhaltung von Qualitätsstandards
• Regelmäßige Teamtreffen, Fortbildungen und Supervision
• Wertschätzender Umgang auf Augenhöhe

Der Weg zur Schulbegleitung

Die Kosten für die Schulbegleitung müssen nicht von der Familie getragen werden. Die Finanzierung erfolgt über Träger der Sozialhilfe oder der Jugendhilfe. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung beim zuständigen Kostenträger. Nach Bewilligung der Schulbegleitung durch den Kostenträger, erfolgt die Auswahl eines geeigneten Mitarbeiters.

Wer trägt die Kosten?
Die Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Anspruchsberechtigt sind nach § 54 (1) SGB XII, Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen (Sozialamt) und nach § 35a SGB VIII, Kinder und Jugendliche mit einer drohenden oder manifesten seelischen Behinderung (Jugendamt).

Wünschen Sie eine persönliche Beratung?
Bei allen Fragen zum Thema Schulbegleitung und Antragstellung, unterstützen wir Sie gern.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail.

Kontakt:

Kath. Bildungswerk Friesoythe e.V.
Kirchstr. 9  
26169 Friesoythe  

Nicola Fuhler  
Tel.: 04491/933010   
Mail: n.fuhler@bildungswerk-friesoythe.de