Fördermöglichkeiten
Koordinierungsstelle Frauen & Wirtschaft im Oldenburger Münsterland
Beratung und Förderung für Berufsrückkehrerinnen und Beschäftigte mit Familienaufgaben
Was kann gefördert werden?
Förderfähig sind berufliche Qualifizierungen, die Ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern. Der Antrag auf Förderung einer Fortbildung muss vor Beginn der Maßnahme bei der Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Oldenburger Münsterland gestellt werden. Der Eigenanteil an den Fortbildungskosten beträgt mindestens 50%. Eine zuschussberechtigte Person kann maximal 400 € pro Jahr geltend machen. Bewilligte Anträge werden nach Vorlage der bezahlten Rechnung und der Teilnahmebescheinigung (Kopien) ausgezahlt.
Zuschussberechtigte Personen
Für die Förderung einer beruflichen Qualifizierung können Frauen und Männer in Elternzeit, Berufsrückkehrerinnen und Frauen mit geringfügigem Einkommen einen Antrag bei der Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft stellen. Dieses Angebot richtet sich ebenfalls an zuschussberechtigte Personen ohne Leistungsbezug nach SGB II und SGB III im Oldenburger Münsterland. Auf dieses Angebot besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung und Information:
Anette Schlarmann, Tel: 04441/ 898-2622
Nadine Bornemann, Tel: 04471/ 15-305
Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 8:30 Uhr – 12:30 Uhr
Beratung
Gerne beraten wir Sie kostenlos im Kreishaus Cloppenburg und im Kreishaus Vechta zu Ihren Chancen am Arbeitsmarkt und den Wiedereinstieg in den Beruf!
Kontakt:
In Cloppenburg, Bahnhofstr.14: Renate Hitz, Tel: 04471/ 15-383
In Vechta, Ravensberger Str. 20: Nancy Menke, Tel: 04441/898-2621
Bildung- und Teilhabe (Bildungspaket)
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen (Bildungspaket).
Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, hat einen Anspruch auf das Bildungspaket.
Das Kath. Bildungswerk bietet in diesem Bereich Lernförderung (Nachhilfe) an.
Schülerinnen und Schüler können Lernförderung außerhalb der Schulzeit erhalten, wenn die Schule die Notwendigkeit der Lernförderung für die Erreichung der Lernziele der Klasse bestätigt und die Schule selbst kein vergleichbares Förderangebot bereitstellt.
Bildungsgutschein
Ein Bildungsgutschein ist eine Zusicherung der Kostenübernahme einer Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Die Förderung schließt Lehrgangskosten, Fahrtkosten, auswärtige Unterbringungskosten, auswärtige Verpflegungskosten und Kinderbetreuungskosten ein.
Das Kath. Bildungswerk Friesoythe führt Maßnahmen über Bildungsgutscheine in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter durch.
Um einen Gutschein erhalten zu können, müssen Sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
• Sie sind arbeitslos (mit und ohne Leistungsbezug nach SGB II oder III)
• Sie sind arbeitssuchend
• Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht
• Sie benötigen die Fortbildung für Ihre berufliche Eingliederung
• Sie benötigen die Fortbildung zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes
• Sie sind arbeitssuchend
• Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht
• Sie benötigen die Fortbildung für Ihre berufliche Eingliederung
• Sie benötigen die Fortbildung zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes
Rabattierungen
Familien:
für zweites Familienmitglied: 20% Rabatt
ab drittem Familienmitglied: 30% Rabatt
Für:
ALG I Empfänger*: 10% Rabatt
Bürgergeld Empfänger*innen: 20% Rabatt
Schüler / Studierende: 10% Rabatt
Prüfungsgebühren und Unterrichtsmaterialien sind von der Rabattierung ausgenommen.
Bildungsurlaub
Für einige Kurse können Sie sich von Ihrem Arbeitgeber freistellen lassen. Entsprechende Angebote sind in der Kursbeschreibung gekennzeichnet. Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungsurlaub.de.