
Sprachen
Wir sind seit 2023 zugelassene DTZ-Prüfstelle und LiD-Prüfstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), zur Durchführung des Sprachtests "Deutschtest für Zuwanderer" und zur Durchführung des Testes "Leben in Deutschland".
Der DTZ besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung dauert 100 Minuten und enthält Aufgaben zum Hören und Lesen. Außerdem muss ein kurzer Brief geschrieben werden. Der mündliche Prüfungsteil dauert ca. 15 Minuten. In dieser Zeit sollen Sie sich kurz vorstellen und mit den Prüfenden und einer anderen an der Prüfung teilnehmenden Person über bestimmte Themen sprechen.
Um das "Zertifikat Integrationskurs" zu erhalten, muss zunächst in der Sprachprüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) das Gesamtergebnis B1 nachgewiesen werden.
Der Test "Leben in Deutschland" findet im Anschluss eines Orientierungskurses an einem eigenen Termin statt. Er enthält beispielsweise Fragen zum politischen System Deutschlands, der religiösen Vielfalt und der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Alle Testteilnehmenden bekommen einen Fragebogen mit insgesamt 33 Fragen. Auf dem Fragebogen gibt es zu jeder Frage vier mögliche Antworten. Die Teilnehmenden müssen jeweils die richtige Antwort ankreuzen. Für 33 Fragen haben die Teilnehmenden 60 Minuten Zeit. Der Test ist bestanden, wenn mindestens 15 von 33 Fragen richtig beantwortet wurden. Für den auch möglichen Nachweis der Kenntnisse nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist nach § 1 Absatz 3 der Einbürgerungstestverordnung die Beantwortung von mindestens 17 der 33 erforderlich.
Sie können sich auch extern für die Prüfungen anmelden, eine Kursteilnahme ist nicht zwingend erforderlich.

Das Kath. Bildungswerk Friesoythe e.V. ist seit dem 25.01.2018
„Zugelassener Träger zur Durchführung von Integrationskursen nach dem Zuwanderungsgesetz“, durch das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Über die Sprache erfolgt eine gute Integration und wer in Deutschland bleiben möchte, sollte Deutsch
lernen.
Im Integrationskurs werden alltagsnahe Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse über Deutschland, die
Geschichte und Kultur vermittelt.
Teilnehmen an einem Integrationskurs kann, wer seinen Aufenthaltstitel in Deutschland vor dem 1.
Januar 2005 erhalten hat. Wer dauerhaft in Deutschland lebt und seine erste Aufenthaltserlaubnis
nach dem 1. Januar 2005 erhalten hat, hat sogar gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme, gleiches
gilt für Spätaussiedler. EU-Bürger und deutsche Staatsangehörige können die Teilnahme beantragen,
wenn sie noch nicht ausreichend Deutsch sprechen.

Der Spracherwerb und die Orientierung in einer fremden Kultur ist der erste Schritt zur Teilhabe an der neuen Gesellschaft. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat ein Förderprogramm erarbeitet, um für geflüchtete Menschen Sprachkurse unterschiedlicher Niveaustufen mit flexiblen Unterrichtseinheiten anzubieten. Die Kurse richten sich an geflüchtete Männer und Frauen. Die Teilnahme am Kurs ist kostenfrei! Gefördert werden diese Kurse durch:

