Delegierbare Behandlungspflege
| Kursnummer: | 1L08 |
|---|---|
| Beginn: | 13.01.2026, 18:30 Uhr |
| Ende: | 22.01.2026, 21:45 Uhr |
| Termine: | 4 |
| offene Plätze: | 5 |
| Kosten: | 144,00 €* |
| Veranstaltungsort: | Bildungswerk Friesoythe e.V., Kirchstr. 9, 26169 Friesoythe |
| Referent*in: | Reinhilde Bauken-Wittstruck |
Kursbeschreibung "Delegierbare Behandlungspflege"
Kurs für Kranken- und Altenpflegehelfer/innen.
Nach §63 Abs. 3b und 3c SGB V können Pflegehilfskräfte einige Aufgaben der Behandlungspflege übernehmen: - Inhalation
- Einreibungen - Auflegen von Kälteträgern
- Verabreichung und Eingeben von ärztlich verordneten Medikamenten
- Dermatologische Bäder
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen ab Klasse II
- Abnehmen von Stützverbänden und Kompressionsverbände
- Anlegen und Abnehmen von Orthesen und Bandagen
Am Ende dieses Lehrgangs erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung welche besagt, dass ihnen die erforderlichen Inhalte und Fertigkeiten gemäß den Handlungsempfehlungen zur Durchführung von § 132a Abs. 2 SGB 5 vermittelt wurden.
Voraussetzung: absolvierter Kurs zum/zur Helfer*in in der Altenpflege
Nach §63 Abs. 3b und 3c SGB V können Pflegehilfskräfte einige Aufgaben der Behandlungspflege übernehmen: - Inhalation
- Einreibungen - Auflegen von Kälteträgern
- Verabreichung und Eingeben von ärztlich verordneten Medikamenten
- Dermatologische Bäder
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen ab Klasse II
- Abnehmen von Stützverbänden und Kompressionsverbände
- Anlegen und Abnehmen von Orthesen und Bandagen
Am Ende dieses Lehrgangs erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung welche besagt, dass ihnen die erforderlichen Inhalte und Fertigkeiten gemäß den Handlungsempfehlungen zur Durchführung von § 132a Abs. 2 SGB 5 vermittelt wurden.
Voraussetzung: absolvierter Kurs zum/zur Helfer*in in der Altenpflege