Grund- und Zusatzqualifizierung Praxismentoring
Kursnummer: | F1043 |
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Beginn: | 27.06.2023, 08:00 Uhr |
Ende: | 27.09.2023, 15:00 Uhr |
Termine: | 9 |
offene Plätze: | 6 |
Kosten: | 0,00 €* |
Veranstaltungsort: | Bildungswerk, Lange Str. 1a, 26169 Friesoythe |
Referent*in: | Dozententeam |
Kursbeschreibung "Grund- und Zusatzqualifizierung Praxismentoring"
Umfang:
Grundqualifizierung: 48 Ustd.
Zusatzqualifizierung: 24 Ustd.
Bei dieser Qualifizierung handelt es sich um eine berufsbegleitende Qualifizierung für sozialpädagogische Fachkräfte zur Praxismentorin / zum Praxismentor in Kindertageseinrichtungen.
Dem Praxismentoring kommt eine zentrale Stellung bei der Professionalisierung sozialpädagogischer Fachkräfte zu. Zu den Aufgaben des Praxismentorings gehören insbesondere die fachliche Anleitung, Beratung und Unterstützung der Auszubildenden für die Dauer der Praxisphasen in den Kindertageseinrichtungen.
Das Ziel der Qualifizierung ist, die Praxisanleitung zu professionalisieren, das Praxismentoring als Instrument der Qualitätssicherung, Zusammenarbeit zwischen Lernort Praxis und Lernort Schule durch regionale Vernetzungen zu unterstützen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Grundqualifizierung zum Praxismentoring ist die Qualifikation als staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher bzw. die Anerkennung als sozialpädagogische Fachkraft nach § 4 Nds. KiTaG.
Die Kosten für die Qualifizierung werden über das Niedersächsische Kultusministerium gefördert.
Grundqualifizierung: 48 Ustd.
Zusatzqualifizierung: 24 Ustd.
Bei dieser Qualifizierung handelt es sich um eine berufsbegleitende Qualifizierung für sozialpädagogische Fachkräfte zur Praxismentorin / zum Praxismentor in Kindertageseinrichtungen.
Dem Praxismentoring kommt eine zentrale Stellung bei der Professionalisierung sozialpädagogischer Fachkräfte zu. Zu den Aufgaben des Praxismentorings gehören insbesondere die fachliche Anleitung, Beratung und Unterstützung der Auszubildenden für die Dauer der Praxisphasen in den Kindertageseinrichtungen.
Das Ziel der Qualifizierung ist, die Praxisanleitung zu professionalisieren, das Praxismentoring als Instrument der Qualitätssicherung, Zusammenarbeit zwischen Lernort Praxis und Lernort Schule durch regionale Vernetzungen zu unterstützen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Grundqualifizierung zum Praxismentoring ist die Qualifikation als staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher bzw. die Anerkennung als sozialpädagogische Fachkraft nach § 4 Nds. KiTaG.
Die Kosten für die Qualifizierung werden über das Niedersächsische Kultusministerium gefördert.